Grundlage ist §88 des GEG. Die Prüfung durch den Interessenten, ob die Voraussetzung erfüllt ist, muss vor Anmeldung für den Lehrgang durchgeführt werden. Eine Teilnahme am Lehrgang ist ohne die Grundvoraussetzung dennoch möglich, berechtigt jedoch nicht für die Anerkennung auf die Energie-Effizienz-Expertenliste-Liste.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und zur Anerkennung: